Was ist die Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung ist der Betrag, den du pro Kilowattstunde Solarstrom bekommst, den du ins öffentliche Stromnetz einspeist. Sie ist gesetzlich im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt und wird dir für 20 Jahre ab Inbetriebnahme deiner Anlage garantiert – ein planbares, stabiles Einkommen aus deiner PV-Anlage.
Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?
Die Vergütungssätze werden regelmäßig angepasst. Aktuell (2025) gelten für neue Anlagen folgende Sätze:
- Bis 10 kWp: ca. 7,78 Cent/kWh (Volleinspeisung: ca. 12,34 Cent/kWh)
- 10 bis 40 kWp: ca. 6,73 Cent/kWh (Volleinspeisung: ca. 10,35 Cent/kWh)
- 40 bis 100 kWp: ca. 5,50 Cent/kWh (Volleinspeisung: ca. 10,35 Cent/kWh)
Hinweis: Diese Werte können sich durch gesetzliche Änderungen anpassen. Düchting informiert dich beim Beratungsgespräch immer über die aktuell gültigen Sätze.
Teileinspeisung oder Volleinspeisung?
Teileinspeisung: Du verbrauchst einen Teil des Stroms selbst (Eigenverbrauch) und speist den Rest ins Netz. Das ist für die meisten Haushalte die wirtschaftlich attraktivere Option – denn jede selbst verbrauchte kWh spart dir den Einkaufspreis von 30–35 Cent.
Volleinspeisung: Du speist deinen gesamten Strom ins Netz und beziehst deinen Haushaltsstrom separat. Das lohnt sich nur in Ausnahmefällen – zum Beispiel wenn die Volleinspeisung deutlich höher vergütet wird und dein Eigenverbrauch sehr gering ist.
Wie bekomme ich die Einspeisevergütung?
Nach der Inbetriebnahme meldest du deine Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur an. Der Netzbetreiber schließt dann automatisch einen Einspeisevertrag mit dir ab und überweist die Vergütung monatlich oder jährlich. Düchting übernimmt die Anmeldung für dich.
Was passiert nach 20 Jahren?
Nach Ablauf der 20-jährigen Vergütungsdauer fällt deine Anlage aus der EEG-Förderung heraus. Du kannst den Strom dann weiterhin selbst verbrauchen, in einem Speicher puffern oder zu einem anderen Vergütungsmodell wechseln. Da die Module noch weitere 5–10 Jahre laufen, produzierst du dann quasi kostenlosen Strom.
PV-Anlage und Einspeisevergütung mit Düchting in Hamm
Düchting GmbH kümmert sich um die komplette Anmeldung deiner PV-Anlage beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister – du musst dich um nichts kümmern.
Häufige Fragen zur Eispeisevergütung
Sinkt die Einspeisevergütung für neue Anlagen weiter?
Ja – das EEG sieht eine regelmäßige Degression vor. Wer früher investiert, sichert sich den dann aktuellen Satz für 20 Jahre. Deshalb lohnt es sich, nicht zu lange zu warten.
Muss ich die Einspeisevergütung versteuern?
Für Anlagen bis 30 kWp gilt seit 2023 eine Einkommensteuerbefreiung – du musst die Einnahmen nicht mehr in der Steuererklärung angeben. Größere Anlagen unterliegen weiterhin der Besteuerung. Ein Steuerberater kann das für deinen Fall klären.
Bekomme ich für Strom, den ich selbst verbrauche, auch Vergütung?
Nein – die Einspeisevergütung gilt nur für Strom, der tatsächlich ins öffentliche Netz fließt. Selbst verbrauchter Solarstrom wird nicht vergütet, spart dir aber den Einkaufspreis – was finanziell oft attraktiver ist.
Was ist das Marktstammdatenregister?
Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist eine Datenbank der Bundesnetzagentur, in der alle Stromerzeugungsanlagen in Deutschland registriert werden müssen. Die Anmeldung ist Pflicht – ohne sie gibt es keine Einspeisevergütung. Düchting erledigt das für dich direkt nach der Installation.