Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Bedingungen für die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG. Was zuvor noch als Änderung diskutiert wurde, ist inzwischen in Kraft: Förderhöchstbeträge wurden angepasst, der Einkommensbonus neu gestaffelt und einzelne Bonusförderungen gestrichen.
Für Eigentümer in Hamm und Umgebung bedeutet das: Eine neue Wärmepumpe, Solarthermieanlage oder Pelletheizung wird weiterhin gefördert. Wie hoch der Zuschuss ausfällt, hängt jedoch stärker als bisher vom Einkommen, der bisherigen Heizung und der Nutzung der Immobilie ab.
Stand der Informationen: 30. Juli 2026
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Seit dem 21. Juli 2026 gelten unter anderem folgende Bedingungen:
- Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 %.
- Für die erste Wohneinheit werden maximal 28.000 Euro förderfähige Kosten berücksichtigt.
- Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt zunächst 16 %.
- Der Einkommensbonus ist jetzt in drei Stufen aufgeteilt.
- Familien mit minderjährigen Kindern erhalten höhere Einkommensgrenzen.
- Der bisherige Effizienzbonus für Wärmepumpen ist entfallen.
- Grund- und Bonusförderungen sind normalerweise auf 70 % begrenzt.
- Für selbstnutzende Eigentümer mit niedrigem Einkommen sind bis zu 80 % möglich.
Grundförderung bleibt bei 30 %
Die Grundförderung für eine förderfähige neue Heizung beträgt weiterhin 30 % der berücksichtigungsfähigen Kosten. Dazu zählen unter anderem:
- Wärmepumpen
- Solarthermieanlagen
- Biomasse- und Pelletheizungen
- Brennstoffzellenheizungen
- bestimmte innovative Heizungstechniken
- der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
Welche technischen Voraussetzungen dabei erfüllt werden müssen, hängt vom jeweiligen Heizsystem ab.
Förderhöchstbetrag sinkt auf 28.000 Euro
Für die erste Wohneinheit werden seit dem 21. Juli 2026 maximal 28.000 Euro förderfähige Kosten berücksichtigt.
Bei Mehrfamilienhäusern gelten gestaffelte Höchstbeträge:
- 28.000 Euro für die erste Wohneinheit
- jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
- jeweils 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit
Ab dem 1. Februar 2027 soll der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit erstmals um 750 Euro sinken. Anschließend ist eine weitere halbjährliche Reduzierung jeweils zum 1. Februar und 1. August vorgesehen.
Klimageschwindigkeitsbonus beträgt 16 %
Selbstnutzende Eigentümer können beim Austausch bestimmter alter Heizungen einen zusätzlichen Klimageschwindigkeitsbonus erhalten.
Der Bonus kann unter anderem infrage kommen, wenn eine funktionierende Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzt wird. Bei Gas- und Biomasseheizungen gelten teilweise zusätzliche Anforderungen an das Alter der Anlage.
Bis zum 31. Januar 2027 beträgt der Klimageschwindigkeitsbonus 16 %. Danach soll er halbjährlich um jeweils vier Prozentpunkte sinken.
Einkommensbonus wird stärker gestaffelt
Für selbstnutzende Eigentümer richtet sich der Einkommensbonus jetzt nach dem durchschnittlichen zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen:
- bis 30.000 Euro: 40 % Einkommensbonus
- bis 40.000 Euro: 30 % Einkommensbonus
- bis 50.000 Euro: 10 % Einkommensbonus
Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, erhöhen sich die jeweiligen Einkommensgrenzen einmalig um 10.000 Euro. Dadurch können Familien auch bei einem entsprechend höheren Haushaltsjahreseinkommen von einem Einkommensbonus profitieren.
Bis zu 80 % Zuschuss sind möglich
Normalerweise sind Grund- und Bonusförderungen auf insgesamt 70 % der förderfähigen Kosten begrenzt.
Bis zu 80 % können selbstnutzende Eigentümer mit einem besonders niedrigen Haushaltsjahreseinkommen erhalten. Ohne minderjähriges Kind gilt dafür grundsätzlich eine Einkommensgrenze von 30.000 Euro. Mit mindestens einem minderjährigen Kind erhöht sich diese Grenze auf 40.000 Euro.
Der maximale Fördersatz gilt nicht automatisch. Ob und in welcher Höhe einzelne Boni kombiniert werden können, muss für jedes Gebäude und jeden Antrag individuell geprüft werden.
Effizienzbonus für Wärmepumpen entfällt
Der bisherige Effizienzbonus für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder bestimmten Wärmequellen ist zum 21. Juli 2026 entfallen.
Für das erste Quartal 2027 ist ein neuer Wertschöpfungsbonus vorgesehen. Nach dem derzeit angekündigten Modell soll die Grundförderung für Wärmepumpen dann zunächst auf 15 % sinken. Wärmepumpen, die innerhalb der Europäischen Union gefertigt oder zusammengebaut wurden, sollen einen zusätzlichen Wertschöpfungsbonus von 15 % erhalten.
Da diese Regelung erst für 2027 vorgesehen ist, sollten vor einer Investitionsentscheidung die dann gültigen Bedingungen geprüft werden.
Was bedeuten die Änderungen für Eigentümer in Hamm?
Eine neue Heizung kann weiterhin erheblich gefördert werden. Gleichzeitig wird eine saubere Planung wichtiger: Die Förderhöhe hängt nicht nur von der gewählten Technik ab, sondern auch von Eigentum, Selbstnutzung, Haushaltseinkommen und bisheriger Heizungsanlage.
Vor einer Entscheidung sollten deshalb folgende Fragen geklärt werden:
- Welches Heizsystem passt technisch zum Gebäude?
- Welche Vorlauftemperatur benötigt die vorhandene Heizung?
- Ist eine Wärmepumpe auch ohne umfassende Sanierung sinnvoll?
- Welche Förderung ist individuell möglich?
- Welche Vertragsbedingungen sind für den Förderantrag erforderlich?
- Wie hoch sind Investition und voraussichtliche Betriebskosten?
Antragstellung: Die richtige Reihenfolge beachten
Private Eigentümer stellen den Antrag für die Heizungsförderung grundsätzlich selbst im Kundenportal „Meine KfW“.
Vor dem Antrag muss bereits ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorliegen. Dieser Vertrag muss zwingend eine aufschiebende oder auflösende Bedingung hinsichtlich der KfW-Förderzusage enthalten. Außerdem muss der voraussichtliche Umsetzungszeitpunkt genannt werden.
Ein normaler Vertrag ohne Förderbedingung oder der Beginn der Arbeiten vor dem Antrag kann den Förderanspruch ausschließen. Die Förderbedingung darf nicht nachträglich in einen bereits abgeschlossenen Vertrag aufgenommen werden.
Düchting unterstützt dich bei der technischen Planung und bei den erforderlichen technischen Unterlagen. Den eigentlichen Antrag stellst du anschließend selbst bei der KfW.
Wärmepumpe und Förderung individuell prüfen
Du möchtest wissen, ob eine Wärmepumpe zu deinem Haus passt? Auf unserer Seite „Wärmepumpe in Hamm“ erfährst du mehr über Beratung, Planung und Installation durch Düchting.
Eine ausführliche Erklärung der einzelnen Zuschüsse findest du außerdem in unserem Heizungs-Wiki unter „Wärmepumpen-Förderung 2026“.
Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich sind immer die zum Zeitpunkt der Antragstellung veröffentlichten Bedingungen der KfW. Dieser Beitrag stellt keine Förder-, Finanz- oder Rechtsberatung dar.