Förderung in Bewegung: Diese Änderungen bei Heizungs- und Sanierungsförderung solltest Du jetzt kennen

Wer in den letzten Jahren über eine neue Heizung oder eine energetische Sanierung nachgedacht hat, kannte die Regeln der BEG-Förderung inzwischen ziemlich gut. Jetzt kommt Bewegung ins System: Der Haushaltsausschuss des Bundes berät über ein umfangreiches Paket an Änderungen, das sowohl die Heizungsförderung (BEG EM) als auch die Förderung für Einzelmaßnahmen und die Effizienzhaussanierung (BEG WG) betrifft. Der Hintergrund ist wenig überraschend: Der Bundeshaushalt muss sparen, und das bekommen auch private Hauseigentümer:innen zu spüren. Wir bei Düchting haben uns die geplanten Neuerungen genau angeschaut und fassen zusammen, was das für Dein Heizungs- oder Sanierungsprojekt bedeutet.

Was sich bei der Heizungsförderung ändern soll

Die wohl wichtigste Neuerung betrifft den Einkommensbonus, der künftig stärker gestaffelt werden soll. Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 30.000 Euro würden künftig von einer Erhöhung auf 40 Prozent profitieren. Für Einkommen zwischen 30.000 und 40.000 Euro bliebe es bei den bekannten 30 Prozent. Neu ist eine dritte Stufe: Haushalte mit einem Einkommen bis 50.000 Euro sollen künftig einen Einkommensbonus von 10 Prozent erhalten – bisher gab es hier keine Förderung dieser Art. Ebenfalls neu ist ein Kinderzuschlag: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das für den Bonus anzusetzende Einkommen einmalig um 10.000 Euro reduziert. Gerade für junge Familien könnte das ein spürbarer Vorteil sein.

Auf der anderen Seite stehen deutliche Einschnitte. Die förderfähigen Kosten für eine neue Heizung sollen nach Inkrafttreten des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) von aktuell 30.000 auf 28.000 Euro sinken – und danach alle sechs Monate um weitere 750 Euro. Auch der Klimageschwindigkeitsbonus, der bislang mit 20 Prozent zu Buche schlägt, soll ab dem Neustart alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte abgesenkt werden. Gestrichen werden sollen zudem der Effizienzbonus für Wärmepumpen sowie der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen. Neu eingeführt werden soll dafür ein 15-Prozent-Bonus für Wärmepumpen europäischer Herstellung, wobei im Gegenzug die Grundförderung um denselben Betrag sinkt.

Eine weitere einschneidende Änderung: Die Heizungsförderung soll künftig grundsätzlich nur noch beim Wechsel von einer fossilen zu einer erneuerbaren Heizung greifen. Der Wechsel von Fernwärme oder einer bestehenden Wärmepumpe zu einer neuen Anlage wäre ab 2028 nicht mehr förderfähig. Wer eine bestehende Anlage mit erneuerbaren Energien bereits vor 2028 austauschen möchte, müsste mit halbierten förderfähigen Kosten rechnen. Wer also ohnehin über den Austausch einer älteren Wärmepumpe oder den Umstieg von Fernwärme nachdenkt, sollte diese Fristen im Blick behalten.

Änderungen bei Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Auch bei der Förderung einzelner Sanierungsmaßnahmen – etwa Dämmung, Fenstertausch oder Heizungsoptimierung – ist einiges in Bewegung. Bei Mehrfamilienhäusern soll künftig, ähnlich wie bei der Heizungsförderung, eine gestaffelte Degression der förderfähigen Kosten gelten: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste und 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Der iSFP-Bonus, der bislang direkt bei der ersten Maßnahme greift, soll künftig erst ab der zweiten Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan gewährt werden. Wer plant, in mehreren Schritten zu sanieren, sollte diese Reihenfolge daher genau durchdenken. Neu eingeführt werden soll ab 2027 zudem ein WPB-Bonus von 5 Prozent für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle – mit Ausnahme des Fenstertauschs.

Änderungen bei der Effizienzhaus-Förderung (BEG WG/NWG)

Wer eine umfassende Sanierung zum Effizienzhaus plant, sollte ebenfalls genau hinschauen. Der Bonus für serielle Sanierungen (SerSan-Bonus) soll ausgeweitet werden: Er würde künftig auch für die Sanierung zum Effizienzhaus 70 EE in Höhe von 5 Prozent gelten, die Kumulierungsgrenze mit dem WPB-Bonus soll entfallen, und ein neuer SerSan-Bonus ist auch für Nichtwohngebäude geplant. Gleichzeitig sollen die Tilgungszuschüsse in der Effizienzhaus- und Effizienzgebäude-Förderung um 10 Prozentpunkte sinken – ein Punkt, der sich direkt auf die Wirtschaftlichkeit größerer Sanierungsprojekte auswirken dürfte. Der bisherige Bonus für die EE-Klasse soll entfallen, weil diese Klasse künftig zur Standardanforderung wird. Der Bonus für die Nachhaltigkeitsklasse (NH-Klasse) soll vereinfacht werden, eine Lebenszyklusanalyse (LCA) soll dafür künftig ausreichen.

Wann treten die Änderungen in Kraft?

Der Haushaltsausschuss berät am 8. Juli 2026 über das Konzept. Ob die Änderungen bereits mit dem geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) oder erst ab 2027 gelten, ist derzeit noch nicht final geklärt. Klar ist aber: Einfacher oder unbürokratischer wird die Förderlandschaft durch das neue Konzept nicht. Von der Neustaffelung des Einkommensbonus könnten vor allem Haushalte mit kleinerem und mittlerem Einkommen profitieren, während bei vielen anderen Boni und Zuschüssen Kürzungen anstehen.

Was bedeutet das für Dich?

Wenn Du eine neue Heizung oder eine energetische Sanierung planst, lohnt sich jetzt ein genauer Blick auf den Zeitplan. Wer die aktuell noch geltenden, teils deutlich höheren Fördersätze sichern möchte, sollte sein Projekt zeitnah angehen und den Förderantrag nicht auf die lange Bank schieben. Gleichzeitig zeigt der geplante Kinderzuschlag und die neue Einkommensstufe, dass sich eine individuelle Förderberatung lohnt – pauschale Aussagen helfen hier wenig weiter.

Als Meisterbetrieb für Haustechnik in Hamm behalten wir die Entwicklungen bei der BEG-Förderung für Dich im Blick und beraten Dich gerne persönlich dazu, welche Fördermöglichkeiten aktuell für Dein Heizungs- oder Sanierungsprojekt infrage kommen – von der Wärmepumpe über die Photovoltaikanlage bis zur kompletten Badsanierung. Melde Dich einfach bei uns, wir finden gemeinsam die passende Lösung für Dein Zuhause.

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